Banken: Nicht jede Kosten sind erlaubt
Nicht jeder Betrag den eine Bank verlangt ist auch gerechtfertigt und vor allem erlaubt. Bei Ein- und Auszahlungen auf das eigene Konto darf das Geldinstitut keine Gebühren verlangen. Bei einem Transfer auf ein fremdes Konto und die Abhebung am Geldautomaten sind Extragebühren allerdings möglich. Dazu ist die Bank berechtig, weil sie dem Kunden den Geldautomaten 24 Stunden zu Verfügung stellt.
Gibt es die Festsetzung das die Bank, bei jedem Buchungsvorgang, Gebühren verlangen darf, müssen mindesten fünf Vorgänge im Monat kostenlos bleiben. Kosten fallen ebenso bei Abbuchungen am Automaten an, es muss aber die Möglichkeit gegeben sein, kostenfrei zu dem Schalter einer Filiale zu gehen.
Keine Gebühren bei Rückbuchungen
Ist ein Konto nicht gedeckt und eine Lastschrift wird zurückgebucht, darf zwar der an den der Transfer gehen sollte zusätzlich Kosten drauf schlagen, aber nicht die Bank selbst. Auch nicht, wenn sie es geschickt versucht als Schadensersatz zu tarnen. Das gleiche gilt bei nicht eingelösten Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen. Die Bank ist außerdem dazu verpflichtet eine Benachrichtigung rauszugeben, wenn ein solcher Fall vorliegt, einfach aus Gründen der Schadensminderung. Dafür darf sie aber ebenso keine Gebühren verlangen.
Immer informieren und sofort handeln
Gibt es Posten in ihre Buchungsübersicht, die von ihrer Bank stammen und die Sie sich nicht erklären können, dann informieren sie sich vorab genau darüber, welche Gebühren gerechtfertigt sind und welche nicht. Eine Anlaufstelle sind immer die Verbraucherzentrallen. Danach setzten sie sich am besten vor Ort oder schriftlich mit ihrer Bank in Verbindung und klären dies ab.
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