Beitragssteigerungen in der Privaten Krankenversicherung 2012

Privat Krankenversicherte, die mit steigenden Versicherungsbeiträgen zu kämpfen haben, sollten sich informieren, ob sich ein Tarifwechsel für sie auszahlen könnte, um Geld einzusparen. Auch das Abspecken des Versicherungsvertrags oder ein Selbstbehalt können Sparmaßnahmen für Kunden der privaten Krankenversicherung sein.

Geld sparen in der PKV

Vor allem ältere Versicherte, die mit der Höhe ihrer PKV-Prämien mittlerweile finanziell überfordert sind und denen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verwehrt bleibt, benötigen eine ausführliche und professionelle Beratung, die ihnen Einsparmöglichkeiten bei der privaten Krankenversicherung (PKV) aufzeigen kann. Die schlechte Nachricht: Viele Möglichkeiten, ihre Beiträge zu senken und dennoch eine solide Gesundheitsversorgung zu erhalten, haben sie nicht.

Von überflüssigen Leistungen trennen

In einem ersten Schritt sollten Betroffene prüfen, ob sie überflüssige Leistungen wie etwa das garantierte Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung aus ihrem bestehenden Versicherungsschutz herausnehmen können. Ein Abspecken der bisher vereinbarten Leistungen kann in manchen Fällen zu niedrigeren Beiträgen in der PKV führen. Auch der Wechsel in einen Basis- oder Standardtarif kann für PKV-Kunden eine Möglichkeit sein, Geld einzusparen und dennoch einen soliden Grundschutz zu erhalten.

Grundsätzlich müssen Versicherte jedoch genau überlegen, auf welche PKV-Leistungen sie dauerhaft verzichten können. Denn alle Leistungen, die aus dem PKV-Vertrag ausgeschlossen werden, muss der Kunde im Ernstfall aus der eigenen Tasche bezahlen. Da man den späteren Versorgungsbedarf schlecht vorhersehen kann, wird PKV-Versicherten stets ein umfangreicherer Versicherungsschutz empfohlen, damit sie im Krankheitsfall nicht unter Leistungslücken leiden müssen.

Tarife mit Selbstbeteiligung

In manchen PKV-Tarifen können Versicherte eine Selbstbeteiligung im Versicherungsfall vereinbaren oder diese erhöhen, wenn ein Selbstbehalt bereits im Vertrag festgehalten wurde. Wenn Kosten für die eigene Gesundheitsversorgung anfallen, muss der PKV-Kunde dann einen Teil der Summe selbst finanzieren. Dafür senkt der PKV-Anbieter die Beiträge entsprechend. Verbraucherschützer warnen davor, eine zu hohe Selbstbeteiligung zu vereinbaren, da PKV-Kunden in der Summe dann häufig mehr zahlen müssen als ohne Selbstbehalt. Viele Versicherte wissen zudem nicht, dass die Höhe der Selbstbeteiligung bei künftigen Beitragserhöhungen automatisch mitsteigen kann. Hier lohnt sich ein unabhängiger Vergleich durch Experten.

Tarifwechsel mit § 204 VVG

PKV-Versicherte, die mit der Höhe ihrer Versicherungsprämien unzufrieden sind, können laut Gesetz in einen günstigeren Tarif ihres Anbieters wechseln, in dem ihnen ähnliche Leistungen wie im alten Vertrag garantiert werden. Dazu müssen sie bei ihrem PKV-Unternehmen einen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) anfordern. Sollte diese Maßnahme nicht zu der gewünschten Wirkung führen, können PKV-Kunden Beschwerde beim PKV-Ombudsmann einreichen.

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