Für wen ist der Wohn-Riester sinnvoll?
Der Wohn-Riester wurde ab dem 01.01.2008 für die Finanzierung von Wohneigentum ermöglicht, die Grundlage bildet das Eigenheimrentengesetz (EigRentG). Die staatlich geförderte Altersvorsorge “Riester-Rente” wurde auf den Immobilienerwerb ausgedehnt, unter anderem sind seither Einzahlungen in Bausparverträge förderfähig. Dieses millionenfach bewährte Instrument (des Bausparvertrages) wurde mit der Förderung durch einen Riester-Vertrag zum sogenannten Wohn-Riester gekoppelt, was für diese Variante „Eigenheim als Altersvorsorge“ große Vorteile bedeutet.
Mittel für Wohn-Riester
Ein sehr probates Mittel ist das Riester-Bausparen. Die Finanzierung des Bausparvertrages wird dann künftig wie jeder Riester-Vertrag gefördert; das bedeutet, für den Wohn-Riester gibt es die staatlichen Zulagen von 154 Euro pro Riester-Sparer und 180 Euro pro Kind, 300 Euro für jedes ab dem 01.01.2009 geborene Kind. Sollten die Einzahlungen die Grenze von 2.100 Euro pro Jahr erreichen oder übersteigen, prüft das Finanzamt, ob ein Steuerabzug oder die Zulagen günstiger wären (Günstiger-Prüfung).
Der Wohn-Riester wird per Bausparvertrag höher gefördert als ein herkömmlicher Bausparvertrag – und es dient gleichzeitig der Altersvorsorge. Entweder wurde das Eigenheim fürs Alter finanziert - oder die Pläne ändern sich frühzeitig, das Kapital wird entnommen und muss rückwirkend wieder in einen herkömmlichen Riester-Vertrag investiert werden. Wird das Kapital nicht als Riester-Rente reinvestiert, muss der Sparer alle staatlichen Förderungen rückerstatten.
Der Vorteil gegenüber dem Riester-Fondssparen ist die garantierte Rendite des Bausparers. Selbst eine Riester-Rente kann in ihrer Rendite nicht sicher berechnet werden, beim Bausparen hingegen werden die Zinsen vorab festgelegt.
Was wird durch Wohnriester gefördert?
Gefördert wird durch den Wohn-Riester der Kauf, der Bau oder die Entschuldung der selbst genutzten Immobilie, aber auch Wohnbaudarlehen können getilgt werden. Die Finanzierung des Immobilienvorhabens darf dabei allerdings frühestens ab dem 01.01.2008 begonnen haben, denn erst ab diesem Datum steht der Wohn-Riester als Variante der herkömmlichen Riester-Rente zur Verfügung. Für alle Bauherren beziehungsweise Wohneigentümer, die ab diesem Zeitpunkt investiert haben oder künftig investieren, ist der Wohn-Riester sinnvoll.
Sollte ein Eigentümer das Haus jedoch verkaufen oder vermieten, müsste er die Förderbeiträge nachversteuern. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Wird innerhalb von vier Jahren die nächste Immobilie (als Altersvorsorge) erworben und selbst genutzt, bleibt die staatliche Förderung per Wohn-Riester erhalten. Auch die Finanzierung von lebenslangem Wohnrecht in einer Senioren-Residenz ist staatlich anerkannt und förderbar – eine probate Möglichkeit, für die eigene Rente vorzusorgen.
Ebenfalls bleiben die Beiträge für den Wohn-Riester erhalten, wenn sie nach einem Immobilienverkauf innerhalb des darauf folgenden Jahres zur Finanzierung eines anderen Riester-Vertrages genutzt werden, also wiederum der Altersvorsorge zugutekommen. Sollte ein Wohneigentümer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln müssen, kann er die per Wohnriester geförderte Immobilie befristet vermieten, er muss aber spätestens vor Vollendung des 67. Lebensjahres wieder einziehen.
Wohn-Riester versus Riester-Rente
Beides hat seine sinnvolle Berechtigung und dient der Altersvorsorge: Der Wohn-Riester richtet sich hierbei jedoch explizit auf den Erwerb von Immobilieneigentum. Grundsätzlich betrifft die Förderung der Altersvorsorge durch Riester-Verträge nur Personen, die eine gesetzliche Rente beziehen. Das sind Arbeitnehmer, Beamte, Empfänger von Arbeitslosengeld, Personen in der Elternzeit und Frührentner. Selbständige und Freiberufler jedoch haben keine Möglichkeit, staatliche Förderung per Riester-Vertrag zu erhalten. Für diese Berufsgruppen stehen jedoch andere Fördermöglichkeiten bereit.
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