Mietkaution und Mietsicherheit

Mietsicherung, auch Mietkaution genannt, dient der Vorab-Sicherung von eventuellen Ansprüchen eines Vermieters gegenüber einer Mietpartei aus der Überlassung von Wohneigentum gegen Mietzahlung. In der Regel berührt das den privaten Bereich.

Ansprüche können durch Nicht-Bezahlen der Miete, von durch die Mieter verursachte Schäden am Wohneigentum und der Vorwegnahme von Nebenkostenabrechnungen bei jährlicher Abrechnungs-Methode geltend gemacht werden. Schönheitsreparaturen sind dagegen laut der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr geltend zu machen,
da eine Abnutzung des Wohneigentumes bereits durch das Zahlen der Miete abgedeckt ist.  Schäden, die über eine normale Abnutzung hinausgehen, sind dagegen durch die geleistete Mietkaution abgesichert, was auch viele Vorteile für den Mieter / Vermieter hat.

Bis vor wenigen Jahren musste die Mietkaution in der Regel bar entrichtet werden. Maximal 3 Monats-Netto-Kaltmieten waren zu leisten. Auch die Einzahlung auf ein spezielles, pfändungssicheres Sparkonto mit Standardzinsen, ein sogenanntes Mietkautions-Konto war lange Zeit üblich. Heute gibt es weitaus mehr Möglichkeiten des Umganges mit Kautionszahlungen. Sofern sich beide Parteien einig sind, kann der Betrag auf ein Konto mit höherer Verzinsung angelegt werden oder auch auf andere Anlageformen zurückgegriffen werden. Auch die Verpfändung von beispielsweise Sparverträgen oder Bankbürgschaften sind mittlerweile gängige Methoden der Mietsicherung. Einen weitere Möglichkeit besteht darin, Mietkautions-Versicherungen abzuschließen. In diesem Falle sind die zu leistenden Zahlungen an die betreffende Versicherung weitaus geringer als die Kaution selbst. Eine gute Bonität ist dabei allerdings Voraussetzung.

 

Vorab sollten sich Mieter und auch der Vermieter umfangreich über das bestehende Thema informieren um nicht im Nachgang auf die Nase zu fallen. Man sollte sich zusammensetzen um die beste Lösung zu finden.

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