Regulierung bei der Haftpflicht – das sollte man wissen
Wenn es zu einem Schadensfall bei einer privaten Haftpflicht Versicherung kommt, dann muss man als Versicherter bei seiner Versicherung erst einmal eine Schadensmeldung machen. Dabei sollte jeder Schadensfall bei einer privaten Haftpflichtversicherung umgehend gemeldet werden. Die Versicherungsgesellschaft benötigt dabei Angaben: Was ist passiert (eine Kurzbeschreibung genügt hier) und wann der Schadensfall eingetreten ist. (wichtig ist hier Datum und Uhrzeit) und auch wo es passiert ist (wichtig ist hier natürlich die genaue Ortsangabe, so dass eventuell andere Haftpflichtige ausfindig gemacht werden können). Wichtig ist bei der Schadensmeldung natürlich auch noch, was beschädigt wurde bzw. wem etwas passiert ist. Sehr wichtig ist auch zu beschreiben, welche Ursache der Schaden hatte.
Meist geht der schriftlichen Schadensmeldung eine telefonische voraus. Weitere Schritte bei der Schadensabwicklung werden dann durch die Versicherungsgesellschaft eingeleitet. Nachdem die Schadensmeldung eingegangen ist, erhält der Versicherte von der Versicherungsgesellschaft eine Schadensanzeige. Diese muss dann vollständig ausgefüllt werden. Die Prüfung der Ansprüche erfolgt danach. Die Versicherungen verhalten sich so, dass sie dem Geschädigten weder von vorneherein eine Schuldzuweisung erteilen, noch diesen allerdings auch eine Zusage zur Regulierung des Schadens machen. Wer nämlich letztlich den Schaden verursacht hat und bezahlen muss, das entscheiden die zuständigen, fachkundigen Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft, die unter Umständen einen Sachverständigen beauftragen, um den Schaden schnellstmöglich zu regulieren. Kfz Versicherungsvergleich im Web finden.
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